Seminare für die Sicherheitsbranche

Die Akademie für Weiterbildung ist eine unabhängige Sicherheitsschule, welche seit dem Jahr 2012 unterschiedliche praxisbezogene Weiterbildungen für das Bewachungsgewerbe anbietet. Unsere Seminarangebote orientieren sich an den Anforderungen der Sicherheitsbranche, welche wir Aufgrund bester Kontakte zu namhaften Sicherheitsunternehmen regelmäßig aktualisieren und so den Entwicklungen des Marktes Rechnung tragen. Eine Auswahl von verschiedenen branchenübergreifenden Zusatzqualifikationen rundet das Angebot ab.

Getreu unserem Motto: Bildung ist die Zukunft!

Sie suchen Lehrgänge z.B. im Sicherheitsbereichdie sofort beginnen können?die speziell und individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind?die ortsunabhängig und / oder „on demand“ stattfinden?Wir bieten genau das an!

Unsere Kunden haben die Möglichkeit via Online-Live-Schaltung an den Kursen ortsunabhängig teilzunehmen. Diese Online-Live-Schaltung bietet die gleichen Interaktionsmöglichkeiten wie bei einer Präsenzteilnahme.
Vorbereitungslehrgang auf die Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO Teilzeit und Vollzeit
Vorbereitungslehrgang auf die Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO Teilzeit und Vollzeit
Vorbereitungslehrgang zur NSL- u. L-NSL-Fachkraft
Vorbereitungslehrgang zur
NSL- u. L-NSL
Fachkraft
Meisterlehrgang für Schutz und Sicherheit inkl. AEVO
Meisterlehrgang für
Schutz und Sicherheit
inkl. AEVO
Vorbereitungslehrgang Ausbildereignungsprüfung gem. AEVO (AdA)
Vorbereitungslehrgang Ausbildereignungsprüfung gem. AEVO (AdA)
Deeskalationstraining
Deeskalations-
training
Erklärung Online-Schulung
Live
Online
Schaltung

Hier ein Auszug aus unserem vielfältigen Seminarangebot

Seminarangebote für Sicherheitsunternehmen:

  • Meister/in für Schutz und Sicherheit
  • Vorbereitungskurse zur Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO
  • NSL- und LNSL Fachkraft
  • Deeskalation Verhalten in schwierigen Situationen

Branchenübergreifende Seminare:

  • Ausbildung der Ausbildung (AdA) nach AEVO
  • Deeskalation – Interkulturelle Kompetenz
  • Deeskalation – Gewaltprävention im Jugend- und  Amateurfußball

Was ist eine Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO?
Bei der 34a-Sachkundeprüfung erwirbt man einen Nachweis darüber, ob eine Person für die vielfältigen Aufgaben der Sicherheitsbrache – z.B. als Sicherheitsfachkraft, persönlich geeignet ist und über das notwendige rechtliche und fachliche Wissen verfügt.

Der Erwerb dieses Nachweises ist durch § 34a der Gewerbeordnung vorgeschrieben, wenn Leben und Eigentum fremder Personen, bewacht werden sollen und diese Aufgaben als Arbeitnehmer oder als Unternehmer übernommen werden. Speziell bei der Durchführung von Kontrollgängen im öffentlichen Bereich, beim Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektive) oder bei der Bewachung von Einlassbereichen (Türstehern), ist eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung erforderlich. Auch weil mögliche Arbeitgeber im Bewachungsgewerbe, gemäß § 34 Gewerbeordnung, nur geprüfte Personen mit diesen Aufgaben betrauen dürfen.
Der Grund für die geforderte Prüfung, liegt in der Tatsache begründet, dass die Tätigkeit auch mit Risiken behaftet ist. Der Umgang mit fremden Menschen, oder die Möglichkeit angegriffen zu werden, erfordert besondere Kompetenzen über Handlungsweisen und erweiterte Kenntnisse. Zeitweise ist es als Sicherheitsfachkraft auch erforderlich, im Rahmen der Aufgaben, in Rechte Dritter einzugreifen. Spezielles Fachwissen, insbesondere über die Grenzen der eigenen Befugnisse, ist deshalb dringend erforderlich.

Um den 34a-Schein zu erlangen, ist eine schriftliche und mündliche Prüfung vor der Industrie und Handelskammer erforderlich. Der Inhalt der IHK-Prüfung umfasst dabei rechtliche Vorschriften, wie Datenschutz, Bürgerliches Gesetzbuch, Strafrecht, Gewerberecht, Unfallverhütung, aber auch fachliche Pflichten und Befugnisse wie der Umgang mit Menschen, Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalations- und Sicherheitstechnik. In der Regel geht der IHK-Prüfung ein Unterrichtsverfahren von 40 Stunden für Arbeitnehmer und 80 Stunden für Unternehmer voraus.

Bestehen Zweifel an der Zuverlässigkeit der Person, kann der Erwerb des 34a-Scheins und damit die Tätigkeit auch untersagt werden. Zweifel liegen in der Regel dann vor, wenn der Antragsteller Mitglied einer verfassungswidrigen Partei ist oder einschlägige Vorstrafen bestehen.

Die Sachkundeprüfung eröffnet aber auch neue berufliche Perspektiven. Nach bestandener IHK-Prüfung erhält man ein anerkanntes Zertifikat, wodurch der Teilnehmer künftig als geprüfter Sicherheitsmitarbeiter bzw. Sicherheitsfachkraft tätig sein kann. Es erwarten ihn vielfältige Möglichkeiten und Aufgaben, im Werkschutz, bei Veranstaltungen, beim Geldtransport, oder Streifendienst. Zudem bestehen besonders in Ballungsräumen gute Verdienstmöglichkeiten mit Schichtzulagen und entsprechende Arbeitsangeboten.
Mit unseren Schulungen für das Sicherheitsgewerbe werden wir dem breiten Spektrum an Aufgaben mit den vielen abwechslungsreichen Tätigkeiten gerecht.

Die Dienstleistungen durch Berufsgruppen der Sicherheitsbranche teilen sich in verschiedene Einsatzgebiete auf. Dazu zählen:
  • das Bewachungsgewerbe mit dem Schutz von Liegenschaften durch personelles Absichern, Schließer-Aufgaben und mobile Streifen,
  • der Veranstaltungsschutz oder –service mit Ordnern, Security, Kontrollen am Einlass und an den Kassen sowie dem Steuern von Menschenmengen („Crowd Management“),
  • das Überwachen von Geschäften im Einzelhandel gegen Diebstahl und Vandalismus,
  • der Schutz von gefährdeten Personen,
  • die Kontrollen von Gästen, Gepäck und Personal an Flughäfen oder Seeterminals sowie
  • besondere Aufgaben im Rahmen der Datensicherheit, des Brandschutzes und des Überwachens mithilfe von Video- beziehungsweise Alarmanlagen.

Da wir auch Arbeitssuchende und Umschüler qualifizieren, sind die Anforderungen des Arbeitsmarktes sehr wichtig für die Gestaltung der Vorbereitungskurse. Aufgrund unserer AZAV-Zertifizierung werden diese Kurse auch über einen Bildungsgutschein durch das Jobcenter oder die Bundesagentur für Arbeit finanziert werden.

Vorbereitungskurse für die Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO werden laut Kennziffer 53112 mit einem Bildungsgutschein gefördert und sind besonders beliebt bei Umschülern, die ihren eigentlichen Beruf nicht mehr ausüben können oder bei Arbeitssuchenden ohne Berufsabschluss, da dieser Quereinstieg ausreicht, um einen qualifizierten Einstieg in das Sicherheitsgewerbe zu bekommen. Anders als bei den meisten anderen Berufen ist eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht zwangsläufig notwendig, um anschließend in der Sicherheitsbranche „Karriere zu machen“. Mit dem Nachweis der Sachkundeprüfung gem. § 34a besitzt man auf dem Arbeitsmarkt sehr gute Perspektiven, um in der Sicherheitsbranche qualifizierte Tätigkeiten nachzugehen und weitere Aufstiegsmöglichkeiten nachzugehen.
Da den Teilnehmern mit Bildungsgutschein neben dem reinen Lernstoff noch weitere Fertigkeiten vermittelt werden sollen, wie z.B. Bewerbungstraining, grundlegende Lerntechniken und das grundlegende Verhalten am Arbeitsplatz, handelt es sich hierbei um einen Vollzeitkurs, der sich über einen Zeitraum von 18 Unterrichtswochen mit je 40 Stunden pro Woche erstreckt.  Da wir seit 2015 durchgehend diese Vollzeitkurse erfolgreich durchführen, konnten wir bei den lokalen Jobcentern und Arbeitsagenturen in der Region einen tadellosen Ruf erarbeiten, so dass viele Sachbearbeiter proaktiv auf uns zukommen, um potentielle Teilnehmer vorzuschlagen. Persönliche Besuche von Sachbearbeitern und Entscheidungsträgern im Rahmen unserer Einweihung der neuen Räumlichkeiten begünstigten dieses, da sie sich von unseren modernen Seminarräumen überzeugen konnten.

Vor der Corona-Krise gab es bereits rund 11.000 nicht besetzte Stellen in der Sicherheitswirtschaft (Quelle BDSW v. 10.01.2020) aufgrund fehlender Qualifikationen, hier die Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO.

Des Weiteren besteht unser Teilnehmerkreis aus Privatkunden, d. h. Selbstzahler, die daran interessiert sind, im Sicherheitsgewerbe in Voll oder Teilzeit zu arbeiten und im Rahmen ihrer Recherchen erfahren haben, dass das Bestehen der Sachkundeprüfung eine zwingende Voraussetzung für eine Beschäftigung ist. Dieses können nicht leistungsbezugsberechtigte Personen sein, die in ihrem jetzigen Beruf unzufrieden sind, bzw. aus gesundheitlichen Gründen ihn nicht mehr ausüben können, Studenten auf der Suche nach einem Nebenjob oder Personen, die zur Finanzierung ihrer Lebenserhaltungskosten einen Zweitjob benötigen.

Die Bestehungsquote 2019 der Teilnehmer der „Term-Fix“ Kurse betrug rund 98%, welches weit über dem Markdurchschnitt liegt. Im Vergleich zur offiziellen Bestehungsquote der DIHK von rund 30% zeigt deutlich auf, dass ein Vorbereitungskurs in der von uns dargebotenen Form unverzichtbar sein wird.
Sie interessieren sich für unsere Schulungen?